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Glückliche Frau mit Handy

Zurücklehnen
bei der Schadenabwicklung

Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständiger

So ein Unfall ist schon schlimm genug, da will man nicht auch noch stressige Diskussionen mit der gegnerische Versicherung.  Um meinen Kunden eine 100% stressfreie Schadenabwicklung mit maximaler Höhe an Schadenersatzansprüchen zu garantieren, arbeite ich mit einem verlässlichen Netzwerk aus den Bereichen Reparatur & Recht. Über die letzten Jahre hat sich gezeigt, dass sich mit diesem Team jeder individuelle Fall problemlos regulieren lässt. Und das spiegelt sich in den Bewertungen wieder.

Wenn Du auch so schnell wie möglich entschädigt werden willst und dich nicht selbst mit den rechtlichen Einzelheiten auseinander setzen möchtest, dann ruf mich an und gib die Schadenabwicklung in erfahrene Hände. Wir kümmern uns ausführlich um Deinen persönlichen Fall.

Kontaktiere mich jetzt und lass uns gleich starten:

Ablauf nach dem Unfall

Schadenabwicklung

1. Schritt:

Sichere die Unfallstelle, rufe wenn nötig einen Rettungswagen und leiste Erste Hilfe.

2. Schritt:

Sichere Beweise und nimm Deinen Unfall formal auf. Dazu gehört den Unfallbericht ausfüllen, Daten zur Schadenbearbeitung notieren, aussagekräftige Fotos machen und Zeugen befragen!

3. Schritt:

Du bist unschuldig? Jetzt solltest Du mich als unabhängigen Kfz-Sachverständigen umgehend einschalten. Selbst wenn du noch an der Unfallstelle bist! Ich bin da, um Deine Rechte durchzusetzen!

4. Schritt:

Informiere Dich über das weitere Vorgehen im Anschluss auf dieser Seite!

Häufige Fragen

zur Schadenregulierung

  • Die Schadensregulierung der Versicherung nimmt in etwas 4 bis 6 Wochen in Anspruch, trotzdem dass es keine gesetzlichen Fristen gibt kann ein Gutachter den Prozess beschleunigen oder verlangsamen. Wenn aber das Gutachten umfassend geschrieben ist und alle Unterlagen vollständig abgegeben werden, dann wird der Versicherung kein Raum für Rückfragen oder Zweifel geboten und beschleunigt den Prozess. In komplizierten Ausnahmefällen, wie juristische Auseinandersetzungen oder bei Ermittlungen kann es aber auch deutlich länger dauern.

  • Der Unfallverursacher muss den Schaden innerhalb der nächsten 7 Tage seiner Haftplichtversicherung melden, um die Frist seiner Kfz-Versicherungen einzuhalten. Vorsichtshalber sollstest Du, auch wenn Du unverschuldet bist, innerhalb derselben Frist bei der eigenen Kaskoversicherung den Schaden melden. Damit vermeidest Du Beschuldigungen wegen grober Fahrlässigkeit.

  • Sobald die Schadenmeldung durch den Unfallverursacher stattgefunden hat, musst Du als Geschädigter keine weiteren Fristen mehr einhalten. Wichtig ist nur, dass die Schuldfrage geklärt ist. Wenn Du Dir nicht sicher bist, kannst Du mich gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung kontaktieren.

  • Die Meldefristen der Versicherungen sind sogenannte Obliegenheiten, das bedeutet Du bist verpflichtet den Schaden innerhalb der vorgegebenen Frist zu melden. Andernfalls steht es der Versicherung zu, Deine Leistungen teilweise oder ganz zu kürzen.

  • Ja, das kannst und solltest Du unbedingt tun! Melde den Schaden der Polizei. Sag dem Sachbearbeiter, dass Dein Auto am Parkplatz beschädigt wurde aber der Schuldige sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Manche Täter melden sich aus "tätiger Reue" auch noch nachträglich bei der Polizei, wirkt strafmildernd bzw. straffrei und Du bekommst Deinen Schaden reguliert - aber nur wenn Du anrufst.

Schadensregulierung für Geschädigte

Welche Pflichten und Rechte gibt es?

Unterm Strich bist Du bei der Versicherung nur ein weiterer Fall auf dem Schreibtisch, während ich als unparteiischer Gutachter keine Scheu davor habe Dir großzügig von Deinen Rechten zu erzählen.

Ganz im Gegenteil, als Gutachter aber auch als Mensch stehe ich für die Gerechtigkeit. Nun ist Dein Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, ist es Dein gutes Recht kostenfrei auf die Rechnung der gegnerischen Versicherung einen Gutachter zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung ist nicht weisungsberechtigt! Das heißt Du musst Dich auf ihre Vorschläge NICHT einlassen. Ich, als unabhängiger Gutachter, schreibe alle legitimen Schadensersatzansprüche auf deren Rechnung. Darunter fallen die Kosten für einen Anwalt, Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen für die Zeit wo Dein Auto ausfällt, die unfallverursachte Wertminderung an Deinem Fahrzeug, etc.

Mach Dir keine Sorgen um Deine Pflichten! Mit mir, als erfahrenen Sachverständiger, bist Du in besten Händen. Ich sorge dafür, dass die Schadenminderungspflicht eingehalten wird und Deine Kosten nicht unnötig in die Höhe schießen.

Ich stehe Dir mit Rat und Tat zur Seite! Nimm jetzt Kontakt zu mir auf:

§254 BGB

Hier ist der Auszug aus dem bürgerlichen Gesetzbuch:

§254 BGB

Hier findest  Du mehr über den Passus aus dem bürgerlichen Gesetzbuch:

§254 BGB

Hier findest  Du mehr über den Passus aus dem bürgerlichen Gesetzbuch:

Gutachten auf Tisch zensiert.png
DK Gutachten liegt auf dem Tisch

Schadenabwicklung

Wenn möglich ohne Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag reicht ausschließlich dann, wenn der Schaden Deines Fahrzeug erwiesenermaßen unter 750,00 Euro liegt (Bagatellgrenze). Sobald aber der Schaden darüber liegt, schneidest Du Dir damit sprichwörtlich ins eigene Fleisch. Denn ein Kostenvoranschlag ist nicht beweissichernd, was bedeutet, dass Ansprüche wie die merkantile Wertminderung oder der Nutzungsausfall bei der Schadenregulierung nicht beachtet werden. Schalte deswegen gleich einen unabhängigen Sachverständiger ein.

Geld oder Reparatur

Du hast die Wahl aus den beiden Möglichkeiten. Gerne berate ich Dich in Deinem persönlichen Fall zu den Regularien, damit Du für Dich eine nachhaltige Entscheidung treffen kannst. Die Voraussetzung für die Auswahlmöglichkeit ist, dass es sich um einen Reparaturschaden handelt. Wenn das gegeben ist, dann hast Du die Wahl zwischen einer konkreten Abrechnung (auszahlen lassen) oder einer fiktiven Abrechnung (reparieren lassen).

Darunter fällt auch ein wirtschaftlicher Totalschaden. Also ein Schaden bei dem eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich wäre. Eine Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich, wenn sie 30% über dem Wiederbeschaffungswert Deines Autos liegt. Für den Fall zahlt die Versicherung Dir die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert. Des weiteren gibt es auch eine Neupreisentschädigung für Fahrzeuge mit wenigen Kilometern.

BMW Stoßstange vorne verkratzt
Roter Stift zieht eine Linie und deutet eine Streichung an

Vorsicht!

​Kürzungen beim Schadenersatz!?

Unfallschaden unberechtigt gekürzt - was nun?

Leider sind es keine einmaligen Ausrutscher von Sachbearbeitern, sondern hier versuchen Versicherungen gesetzeswiedrig Schadenersatzpositionen wie Stundensätze der Werkstätten, die Lackierungskosten, die Verbringungskosten etc. zu minimieren oder gänzlich zu streichen. Dabei gehen sie Hand in Hand mit sogenannten Prüforganisationen wie zum Beispiel ClaimControl um das Gutachten zu schmälern und Deinen Schaden künstlich zu reduzieren. Aber dem musst Du Dich nicht unterwerfen. Wehre Dich! Denn Du als Unfallopfer hast das Recht auf Deiner Seite.

Ich als Gutachter distanziere mich nicht nur von solchen Machenschaften, sondern sage ihnen entschlossen den Kampf an. Mit meiner erfahrenen Anwaltskanzlei werden wir eine Stellungnahme schreiben und fechten die ungerechtfertigten Kürzungen des Systems an. Damit Dich dieses Damoklesschwert nicht trifft und Du fair entschädigt wirst!

Meine Leistungen

Mit meiner Erfahrung und Fachkenntnis stehe ich Dir bei allen Deinen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Wusstest Du das?

Den Unfallschaden musst Du nicht reparieren lassen!

Selbst bei einem Kaskoschaden kannst Du Dir die Höhe des Schadens auf Grundlage des Gutachtens auszahlen lassen. Es ist nämlich keine Pflicht das Fahrzeug reparieren zu lassen. Damit Du auch wirklich alle Möglichkeiten aufgezählt bekommst solltest Du umgehend mit mir Kontakt aufnehmen und gar nicht erst den "Service" der gegnerischen Versicherung annehmen.

Stempel Diren Köysüren DESAG
Wir nutzen SilverDAT Logo
DESAG Logo mit Hintergrund

Deine Möglichkeiten bei der Schadenabwicklung

wähle zwischen:

Hersteller Fachwerkstatt oder freie Werkstatt

Sobald Dein Auto vom BGH-Urteil als nicht älter als 3 Jahre anerkannt wurde, kann es aufgrund von Garantieansprüchen in einer Markenwerkstatt repariert werden. Ausschlaggebend dafür sind die Stundenverrechnungssätze im Gutachten. Keines Falls ist die Schadensminderungspflicht ein immer gültiges Argument für Streichungen.

Selbst- oder
Teilreparatur

Selbstverständlich kannst Du auch Dein Fahrzeug in Eigenregie wieder auf die Beine stellen. Bei einer fiktiven Abrechnung erhältst Du die Reparatursumme ausgezahlt, ohne Die Reparatur durchführen zu müssen. Beachte jedoch: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gilt die 130% Regel. Ist sie überschritten, ist eine Teilreparatur nicht möglich. Darüber hinaus ist eine Haltefrist von 6 Monaten einzuhalten. 

Verkauf des unreparierten Fahrzeugs

Auch diese Möglichkeit steht Dir offen unter Berücksichtigung der Offenbarungspflicht. Das heißt: Du musst wenn der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet, Deinem Käufer den Unfall ungefragt offenbaren um nicht später verklagt zu werden wegen arglistischer Täuschung. Dabei sinkt natürlich der Wert Deines Autos. Als Geschädigter wirst Du dafür entschädigt.

In ganz Bayern für Deine Rechte im Einsatz

Du fühlst Dich wohler jetzt wo Du alle Rechte und Pflichten kennst nach einem Unfallschaden? Dann freut es mich Dir geholfen zu haben in Sachen Selbstwert & Selbstbewusstsein. Denn Wissen ist Macht und Wissen anzuwenden noch mächtiger.

 

Kontaktiere mich jetzt, damit wir detailliert für Deinen individuellen Fall an den richtigen Stellschrauben drehen können. Auf mich kannst Du zählen! In den Landkreisen Pfaffenhofen an der Ilm, Eichstätt, Neuburg an der Donau, Kelheim und im Großraum Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg, München und Augsburg.

Portrait Kfz Sachverständiger Diren Köysüren vor blauem Hintergrund
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