Unfallgutachten
Wenn Du Zahnschmerzen hast, gehst Du sicher zum Zahnarzt und nicht zum Allgemeinmediziner. Auch Dein Auto lässt Du lieber von einem Spezialisten begutachten, oder? Denn wer alles kann, kann nichts richtig. Genau deshalb habe ich mich auf Unfallschäden und Wertgutachten spezialisiert.

100% im Einsatz für Deine Rechte
Wenn Dein Schaden über der Grenze eines Bagatellschadens liegt, dann hast Du das Recht auf ein kostenloses und unparteiisches Unfallgutachten. Mit meinem Namen Diren Köysüren, stehe ich für neutrale Sachverständigengutachten.
Kennst Du das wenn Du ein ein Möbelstück zusammenbaust ohne die Anleitung gelesen zu haben? Das Ergebnis steht zwar irgendwie, aber es passt doch nicht so richtig. Genauso kann sich eine Schadensregulierung auf eigene Faust mit Hilfe der gegnerischen Versicherung anfühlen. Aus dem Grund empfehle Ich Dir dringend Deine Rechte frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Lass Dich bitte NICHT von dem vermeintlichen "Service" der Versicherung dazu drängen Dich schlussendlich unter Wert zu regulieren, sondern schalte gleich einen unabhängigen Kfz-Gutachter ein.
Vor Ort in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg an der Donau, Kelheim, Pfaffenhofen an der Ilm und im Großraum Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg, Augsburg und München.

Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag
Lass mich Dir von einem Fall aus meiner Vergangenheit erzählen:
Ich hatte einen Kunden in dem das Unfallfahrzeug von der gegnerischen Versicherung nur oberflächlich begutachtet wurde. Die Erneuerung der Stoßstange war mit 700,00 Euro aber viel zu niedrig angesetzt. Tatsächlich zeigte sich bei meiner tiefgreifenden Unfallbegutachtung, dass der Schaden mit knapp 3.000,00 Euro mehr als das 4-fache betrug. Denn was die Versicherung ihm nicht mitgeteilt hat war, dass neben der Stoßstange auch der Kotflügel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen war. Du kannst Dir bestimmt vorstellen, dass er mit dem Unfallgutachten mehr als glücklich war.

Häufige Fragen
zum Unfallgutachten
Du solltest einen Kfz-Sachverständigen einschalten, wenn
der Schaden an deinem Fahrzeug einen gewissen Wert überschreitet. (Der Wert varriert je nach Versicherung, aber in der Regel liegt er bei 750 Euro bis 1000 Euro.)
es Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung / Unfallgegner gibt und diese / r deinen Schaden nicht vollständig regulieren will.
es Zweifel an der Qualität der Reparatur oder der Kostenübernahme deiner Versicherung gibt.
Als Unfallgeschädigter (Haftpflichtschaden) ist es zu 100% kostenlos, die Versicherung des Unfallverursachers hat unter anderem auch die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen zu tragen. Vorausgesetzt ist eine klare Schuldfrage und das Überschreiten der Bagatellgrenze. Gerne berate ich Dich im Zweifelsfall!
Du bist in einen unverschuldeten Unfall verwickelt? Dann muss die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers auch das Unfallgutachten bezahlen. Sogar die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen ein Schadensgutachten. Nimm gerne Kontakt mit mir auf, ich berate Dich unverbindlich.
Bei einem Unfallgutachten wird anhand den Fotos die der Kfz-Sachverständiger macht und Deinem aktuellen Fahrzeugwert ein Schadensbild für die Versicherung erstellt. Damit werden nicht nur Deine Reparaturkosten mit einbezogen, sondern auch ableitbare Ansprüche wie der merkantile Minderwert Deines Autos, eine Nutzungsausfallentschädigung oder auch Schmerzensgeld bei einem Personenschaden.
Sobald Du Kontakt mit mir aufgenommen hast erstelle ich das Gutachten für Dich und Dein Fahrzeug innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Täusch Dich nicht
bei scheinbar kleinen Schäden
Wenn Du jetzt willst, dass ich für Dich unverbindlich prüfe ob ein Unfallgutachten bei Dir in Frage kommt:
Ist ein Schadengutachten echt notwendig?
Das wird Dir auf jeden Fall die sparsame gegnerische Versicherung sagen und genau da komme ich mit einem unabhängigen Rat ins Spiel. Denn wenn die Grenze eines Bagatellschadens erreicht ist, dann steht dir unweigerlich ein zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahltes Unfallgutachten zu.
Natürlich kannst Du auch die Alternative wählen und mit der gegnerischen Versicherung zusammenarbeiten OHNE Hinweise auf Schadensersatz für Wertminderung Deines Fahrzeugs und Nutzungsausfallentschädigung - Stichwort Mietwagen. Ist Dir das echt lieber?
Wenn Du jetzt willst, dass ich für Dich unverbindlich prüfe ob ein Unfallgutachten bei Dir in Frage kommt:

Tipps für den Unfallort...
für eine anschließend schnelle Schadensregulierung für Dich!
1. Tipp:
Beteiligt am Unfall? Erstmal Ruhe bewahren und einen Überblick bekommen. Bleib auf jeden Fall an der Unfallstelle und sichere sie erstmal ab. Dazu gehört den Warnblinker einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen.
2. Tipp:
Personen verletzt? Es müssen umgehend Rettungswagen und Polizei gerufen werden. Falls nicht andere Leute bereits erste Hilfe leisten, dann solltest Du jetzt mutig sein und es tun!
3. Tipp:
Jetzt geht es an die Unfallaufnahme durch Beweissicherung. Am besten Du bist vorbereitet und hast bereits einen Unfallbericht im Handschuhfach immer griffbereit. Das ist der sicherste Weg, um den Unfallhergang mit allen wichtigen Daten zu dokumentieren. Denke bitte auch an Zeugen und aussagekräftige Beweisfotos von der Unfallstelle und den Schäden.
4. Tipp:
Jetzt bloß nicht bei eigener Schuld auf die Versicherung vom Unfallverursacher warten! Als Dein Gutachter aus der Region bin ich sofort an Deiner Seite und leite Dich zuverlässig durch die komplette Schadensregulierung.
Unfallgutachten: Geschädigte haben keine Kosten zu tragen
Deine Rechte als Unschuldiger sind im Gesetzt verankert
Bist Du beispielsweise Betroffener eines typischen Auffahrunfalls und die Bagatellgrenze ist überschritten, dann ist die gegnerische Kfz Versicherung in der Bringschuld deiner Entschädigung. Ein Teil davon sind auch die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters gemäß §254 BGB. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe an Schadensersatzansprüchen die ich Dir als unabhängiger Gutachter garantieren kann.
Meiner Erfahrung nach bleibt auch in den seltensten Fällen ein Unfall unter der Bagatellgrenze. Die Wahrscheinlichkeit für ein kostenloses Unfallgutachten liegt also fast immer vor.
Ich kann Dir helfen Deine Sachlage zu überprüfen! Nimm jetzt Kontakt auf:


Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Das ist natürlich für jedes Gutachten einzigartig, dennoch zeige ich zeig Dir einmal welche Inhalte vorkommen:
Detailreiche Zustandsbeschreibung und Dokumentation über Fotos (dazu gehören auch Altschädigen bzw. Vorschäden)
Aufzählung aller Fahrzeugdaten, selbst die von wertsteigernder Sonderausstattung
Kalkulation der Reparaturkosten (die Schadenshöhe)
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch den Gutachter, entweder Reparatur- oder Totalschaden. Das wird über den Wiederbeschaffungs- und Restwert gemacht.
Bestimmung von Reparaturausmaß und Ausfallzeit (Basis für Nutzungsausfall bzw. Dauer der Mietwagennutzung nach Verkehrsunfall)
Nennung vom unfallbedingten Minderwert
Detailreiche Zustandsbeschreibung und Dokumentation über Fotos (dazu gehören auch Altschädigen bzw. Vorschäden)
Okay! Das war jetzt ne ganze Menge Informationen.
Lass uns nochmal kurz Zusammenfassen:
Der Kostenvoranschlag reicht nach einem Unfall ausschließlich dann als Regulierungsbasis, wenn Du beweisen kannst, dass es sich nur um einen Bagatellschaden handelt. Weil Du Dir bei der Schadenshöhe aber nicht sicher sein kannst und vor Gericht nur ein beweissicherndes Schadensgutachten hilft, solltest Du nach einem Verkehrsunfall immer einen neutralen Kfz-Sachverständigen zur Hilfe holen.
Unfallgeschädigter?
Du zahlst nichts, garantiert!
Auf mein Netzwerk bestehend aus Kfz-Werkstatt und Anwaltskanzlei kannst Du Dich zu 100% verlassen. Bei mir bekommst Du eine unkomplizierte Schadensregulierung in der wirklich alle legitimen Schadenersatzansprüche auf die Rechnung kommen. Wenn Dich keine Schuld trifft (=Haftpflichtschaden), dann hast Du auf all diese Posten Anspruch:
Schadengutachten
Anwaltskosten
Mietwagen oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung
Merkantile Wertminderung
Abschleppdienst
Verbringungskosten und Stundensätze einer Markenwerkstatt (sofern aufgeführt im Schadengutachten)
Schmerzensgeld, fall es zu einer Verletzung gekommen ist (Personenschaden)
Ach ja:
Den Schaden für Dein Auto kannst Du Dir auch auf Basis des Unfallgutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Eine Pflicht zur Reparatur nach dem Autounfall besteht nicht. Ich verrate Dir gerne, ob das in Deinem individuellen Fall finanziell & technisch Sinn macht.
Meine Leistungen
Mit meiner Erfahrung und Fachkenntnis stehe ich Dir bei allen Deinen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.




Roswitha Trossbach
Super schnelle Abwicklung

Cengiz Sönmez
Sehr zu empfehlen👍👍

David Christopher Treiß
Sehr kompetent

Aylin Hasan
sehr gut und richtig




