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Verbringungskosten
Das steckt dahinter
Verbringungskosten entstehen immer dann, wenn Dein beschädigtes Fahrzeug zur Werkstatt, Lackiererei oder zum Gutachter transportiert werden muss – zum Beispiel, weil es nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist.
Ich nehme diese Kosten selbstverständlich ins Gutachten auf, damit sie von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dazu zählen sowohl der Abschleppdienst als auch der Rücktransport nach der Reparatur.
Kurz gesagt: Auch der Weg zur Werkstatt kostet – aber zahlen muss das die Versicherung, nicht Du.
Jetzt Kontakt zum Kfz-Sachverständigen aufnehmen:
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