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Reparaturfreigabe
Das steckt dahinter
Die Reparaturfreigabe ist Deine Einverständniserklärung, dass die Werkstatt die im Gutachten festgelegten Reparaturen an Deinem Fahrzeug durchführen darf. Erst wenn Du unterschreibst, kann die Werkstatt mit der Arbeit starten.
Ich prüfe im Rahmen der Schadensabwicklung, dass alle Punkte des Gutachtens korrekt übernommen wurden und Du genau weißt, was gemacht wird und warum. So bleibt alles transparent und es gibt keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung.
Kurz gesagt: Mit Deiner Reparaturfreigabe gibst Du grünes Licht – und die Werkstatt legt los.
Jetzt Kontakt zum Kfz-Sachverständigen aufnehmen:
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