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Quotenvorrecht
Das steckt dahinter
Das Quotenvorrecht greift, wenn bei einem Unfall mehrere Parteien mitschuldig sind. Es regelt, dass Du als Geschädigter Deinen Schaden anteilig von mehreren Versicherungen oder Unfallbeteiligten ersetzt verlangen kannst – je nachdem, wie die Haftung verteilt ist.
Ich als Gutachter ermittle die tatsächliche Schadenshöhe und helfe dabei, die Kosten fair aufzuteilen. So stellst Du sicher, dass Du trotz geteilter Schuld nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst und Deine Ansprüche vollständig geltend machen kannst.
Kurz gesagt: Auch bei Teilschuld steht Dir Dein Anteil am Schaden zu – und ich sorge dafür, dass Du ihn bekommst.
Jetzt Kontakt zum Kfz-Sachverständigen aufnehmen:
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