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Unfall mit Mietwagen oder Leasingfahrzeug: Was tun?

Bei einem Unfall mit Miet- oder Leasingfahrzeug gehört das Auto nicht Dir, deshalb musst Du zuerst den Vermieter oder Leasinggeber informieren und seine Vorgaben prüfen. Schadensersatz, Wertminderung und Gutachten sind vertraglich geregelt und müssen mit dem Eigentümer abgestimmt werden. Sichere Beweise wie bei jedem Unfall, aber ruf vor einer Reparatur oder Abrechnung den Eigentümer an.

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Mietwagen und Leasing auf einen Blick

Die vier wichtigsten Punkte, bevor Du weiterliest:

Zuerst
Vermieter oder Leasinggeber informieren
Mietwagen
Selbstbeteiligung und Mietbedingungen beachten
Leasing
Ansprüche oft über den Leasinggeber
Gutachten
Mit dem Eigentümer abstimmen

Mietwagen

Wenn Du einen Mietwagen fährst

Beim Mietwagen regelt der Mietvertrag, wer was zahlt.

Informiere sofort den Vermieter und halte Dich an die Unfallhinweise im Vertrag. Oft sind Haftungsreduzierungen vereinbart, die Deine Selbstbeteiligung begrenzen. Wer das Fahrzeug eigenmächtig reparieren lässt, riskiert Streit.

Bist Du nicht schuld, richtet sich Dein Anspruch gegen den Unfallgegner. Der Vermieter will aber meist eine Dokumentation, oft über eine eigene Prüfung. Stimm mit ihm ab, ob ein Gutachten von Dir akzeptiert wird.

Leasing

Wenn Du ein Leasingfahrzeug fährst

Das Fahrzeug gehört dem Leasinggeber. Ansprüche wie Wertminderung stehen deshalb oft ihm zu.

Lies Deinen Leasingvertrag: Viele Verträge schreiben vor, Schäden zu melden, in Vertragswerkstätten zu reparieren und Totalschäden zu klären. Bei einem unverschuldeten Unfall musst Du den Schaden dennoch gegenüber dem Gegner geltend machen, abgestimmt mit dem Leasinggeber.

Bei einem Totalschaden entscheidet der Leasinggeber über das weitere Vorgehen. Am Vertragsende kann ein Unfallschaden bei der Rückgabe zu Nachforderungen führen, siehe Leasingrückläufer.

Vor Ort

Das solltest Du nach dem Unfall tun

Neben den üblichen Beweisen kommen hier Meldepflichten dazu:

  1. Absichern und Beweise sichern. Fotos, Daten des Gegners, Zeugen, wie bei jedem Unfall.
  2. Vermieter oder Leasinggeber melden. Mach das sofort, am besten telefonisch und schriftlich.
  3. Vertrag prüfen. Meldefristen, Werkstattbindung, Selbstbeteiligung, Haftungsreduzierung.
  4. Kein Schuldeingeständnis. Das gilt hier besonders, weil Vertrag und Haftung zusammenspielen.
  5. Nicht eigenmächtig reparieren. Wenn Du ein Gutachten brauchst, stimm den Ablauf mit dem Eigentümer ab.
  6. Gutachter einschalten. Ich dokumentiere den Schaden so, dass er für Eigentümer und Versicherung nutzbar ist.

Ansprüche

Wer was bekommt

Wem der Anspruch zusteht, hängt vom Eigentum und vom Vertrag ab.

  • Reparaturkosten: Anspruch hat der Eigentümer, oft wird die Reparatur über ihn abgewickelt.
  • Wertminderung: Sie steht grundsätzlich dem Eigentümer zu, also dem Leasinggeber oder Vermieter.
  • Nutzungsausfall und Mietwagen: Den Anspruch auf Ersatz der Nutzungsmöglichkeit kann der Nutzer haben. Das hängt von den Vereinbarungen ab.
  • Gutachterkosten: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, abgestimmt mit dem Eigentümer.

Häufige Fragen

Mietwagen und Leasing: Deine Fragen

Wen muss ich bei einem Unfall mit dem Mietwagen informieren?

Zuerst den Vermieter, dann gegebenenfalls die Polizei und den Unfallgegner. Der Mietvertrag regelt, welche Meldefristen und Nachweise gelten.

Wem gehört die Wertminderung beim Leasing?

Grundsätzlich dem Eigentümer, also dem Leasinggeber. Wie das in Deinem Fall abgerechnet wird, steht im Leasingvertrag und muss abgestimmt werden.

Darf ich bei einem Leasingfahrzeug ein eigenes Gutachten beauftragen?

Das sollte mit dem Leasinggeber abgestimmt sein. Viele akzeptieren ein unabhängiges Gutachten, manche schreiben ihr eigenes Vorgehen vor. Frag vor der Beauftragung nach.

Was gilt, wenn der Unfallgegner ein Mietwagen oder Leasingfahrzeug fährt?

Dein Anspruch richtet sich gegen Fahrer, Halter und Versicherung. Notiere Kennzeichen, Fahrer und Halter. Beim Mietwagen ist der Vermieter Halter, beim Leasing meist der Leasingnehmer.

So helfe ich Dir

Dein Kfz-Gutachter in Deiner Nähe

Ich komme zu Dir und dokumentiere den Schaden so, dass Vermieter oder Leasinggeber, Gegner und Versicherung damit arbeiten können. Sprich vorher kurz mit dem Eigentümer, wer was beauftragen darf. Mein Unfallgutachten ist in nur 24 Stunden fertig und für Geschädigte kostenlos. Alle Schritte nach einem Unfall im Überblick: Autounfall – was tun?

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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