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Fahrerflucht: Was tun, wenn der Verursacher weg ist?

Wer nach einem Unfall wegfährt, ohne sich zu melden, begeht Unfallflucht (§ 142 StGB). Sichere sofort Beweise, ruf die Polizei und erstatte Anzeige. Wird der Verursacher ermittelt, zahlt seine Kfz-Haftpflicht. Bleibt er unbekannt, kann Deine Vollkasko den Schaden abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen. Die Verkehrsopferhilfe springt nur in engen Ausnahmefällen ein.

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Fahrerflucht auf einen Blick

Die vier wichtigsten Punkte, bevor Du weiterliest:

Rechtlich
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Sofort
Polizei rufen, Spuren und Zeugen sichern
Täter ermittelt
Seine Haftpflicht zahlt
Täter unbekannt
Vollkasko mit Selbstbeteiligung, Teilkasko meist nicht

Rechtslage

Was „Fahrerflucht“ rechtlich bedeutet

Im Gesetz heißt es „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB).

Wer an einem Unfall beteiligt war, muss am Unfallort eine angemessene Zeit warten und Feststellungen ermöglichen. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer ersetzt das nicht. Wer sich vorher entfernt, muss die Feststellungen unverzüglich nachholen, sonst bleibt es Unfallflucht.

Das gilt nicht nur bei Parkremplern, sondern auch im fließenden Verkehr: beim Abdrängen, Streifen oder Auffahren und Weiterfahren. Die Polizei ermittelt dann unter anderem über Zeugen, Videoaufnahmen und Spuren am Fahrzeug.

Sofort

Das solltest Du nach einer Fahrerflucht tun

Je schneller Du sicherst, desto besser sind die Chancen, den Verursacher zu finden:

  1. Polizei rufen. Melde Unfallflucht sofort und erstatte Anzeige. Ohne Anzeige zahlt die Kasko meist nicht.
  2. Spuren sichern. Fotografiere Lackspuren und Fremdteile, zum Beispiel Splitter oder Blinkerabdeckungen. Sie verraten oft Marke und Farbe des Täterfahrzeugs.
  3. Zeugen suchen. Sprich Passanten, Anwohner und Ladenbesitzer an und notiere Namen und Telefonnummern.
  4. Kameras erfragen. Tankstellen, Geschäfte, Parkhäuser und Busse haben oft Aufnahmen. Frag sofort, bevor sie überschrieben werden.
  5. Details notieren. Uhrzeit, Ort, Fahrtrichtung und alles, was Du über das Täterfahrzeug weißt, auch Teile des Kennzeichens.
  6. Gutachter einschalten. Das Gutachten sichert den Schaden beweiskräftig, auch wenn der Täter noch unbekannt ist.

Wer zahlt?

Wer bei Fahrerflucht für den Schaden aufkommt

Das hängt davon ab, ob der Täter gefunden wird.

  • Täter wird ermittelt: Seine Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden voll, einschließlich Gutachterkosten.
  • Täter bleibt unbekannt, Du hast Vollkasko: Die Vollkasko kann den Schaden abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen. Je nach Vertrag kann das Deine Schadenfreiheitsklasse beeinflussen.
  • Nur Teilkasko: Sie deckt Fahrerflucht-Schäden an Deinem Fahrzeug in der Regel nicht ab.
  • Verkehrsopferhilfe: Sie springt vor allem bei Personenschäden ein. Bei reinen Sachschäden leistet sie nur in engen Ausnahmefällen.

Wichtig

Melde den Schaden Deiner Kasko rechtzeitig

Die Meldung an die Kaskoversicherung ist eine Obliegenheit, die oft innerhalb einer Woche erfolgen muss.

Prüfe die Frist in Deinen Versicherungsbedingungen und melde den Schaden vorsorglich früh. Wer zu spät meldet, riskiert Kürzungen. Mehr zum Kaskoschaden und zur Vollkasko findest Du im Lexikon.

Häufige Fragen

Fahrerflucht: Deine Fragen

Fahrerflucht: Was zahlt die Versicherung?

Wird der Täter ermittelt, zahlt seine Haftpflicht den Schaden. Bleibt er unbekannt, kann Deine Vollkasko abzüglich Selbstbeteiligung zahlen. Die Teilkasko zahlt in der Regel nicht.

Muss ich Fahrerflucht immer anzeigen?

Rechtlich nicht, praktisch aber ja: Ohne Anzeige und Aktenzeichen zahlt die Kasko meist nicht, und nur so kann der Täter ermittelt werden. Erstatte die Anzeige möglichst sofort.

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Ein Verein, der bei Unfällen mit unbekanntem oder nicht versichertem Verursacher einspringt. Er leistet vor allem bei Personenschäden. Bei Sachschäden gelten enge Voraussetzungen.

Lohnt sich ein Gutachten, wenn der Täter weg ist?

Ja. Das Gutachten sichert Schaden und Spuren beweiskräftig, hilft bei der Abrechnung mit der Kasko und ist die Grundlage, falls der Täter doch noch ermittelt wird.

So helfe ich Dir

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Ich komme zu Dir und dokumentiere Schaden und Spuren am Fahrzeug so, dass Polizei und Versicherung damit arbeiten können. Rufe mich am besten an, bevor Du reparieren lässt. Mein Unfallgutachten ist in nur 24 Stunden fertig und für Geschädigte kostenlos. Alle Schritte nach einem Unfall im Überblick: Autounfall – was tun?

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