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130-Prozent-Regel

130-Prozent-Regel

Das steckt dahinter

Die 130-Prozent-Regel legt fest, wann sich eine Reparatur nach einem Unfall noch lohnt. Sie besagt: Solange die Reparaturkosten nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert Deines Autos liegen, darfst Du es trotzdem reparieren lassen – wenn Du es weiter nutzt.

Ich prüfe in meinem Gutachten genau, ob diese Grenze eingehalten wird und die Reparatur wirtschaftlich vertretbar ist. Wird sie überschritten, gilt Dein Fahrzeug in der Regel als wirtschaftlicher Totalschaden, und die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert aus.

Kurz gesagt: Mit der 130-Prozent-Regel darfst Du Dein Auto behalten – wenn die Zahlen passen.

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Portrait Kfz Sachverständiger Diren Köysüren

Diren Köysüren

Kfz-Sachverständiger

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