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Unfallsituation

Beim Ausparken angefahren: Wer haftet?

Wer ausparkt, muss besonders sorgfältig sein: beim Rückwärtsfahren nach § 9 Abs. 5 StVO, beim Anfahren vom Fahrbahnrand nach § 10 StVO. Kommt es zum Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Auto, haftet der Ausparkende meist allein oder überwiegend. Standest Du schon oder fuhr der andere deutlich zu schnell, kann sich die Quote ändern. Entscheidend sind Endstellung und Kontaktpunkte.

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Ausparken auf einen Blick

Die vier wichtigsten Punkte, bevor Du weiterliest:

Grundsatz
Der Ausparkende haftet meist allein oder überwiegend
Beide rückwärts
Oft hälftige Teilung
Vorwärts ausparken
Dieselbe hohe Sorgfaltspflicht (§ 10 StVO)
Beweise
Endstellung, Kontaktpunkte, Zeugen

Haftung

Warum der Ausparkende meist haftet

Wer aus einer Parklücke fährt, verlässt eine ruhende Position und muss alle anderen vorbeilassen.

Das Gesetz verlangt, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 5 StVO beim Rückwärtsfahren, § 10 StVO beim Anfahren vom Fahrbahnrand und beim Einfahren auf die Straße). Bei einem Zusammenstoß mit einem fließenden Fahrzeug spricht deshalb der Anschein gegen den Ausparkenden.

Das ist kein Automatismus: Wer schon quer stand, weit aus der Lücke ragte oder von einem deutlich zu schnellen Fahrzeug getroffen wurde, kann eine niedrigere Haftungsquote haben. Der Vorbeifahrende muss ebenfalls aufpassen und seine Geschwindigkeit der Lage anpassen.

Konstellationen

Vier typische Fälle beim Ausparken

So wird die Haftung in der Praxis häufig bewertet (immer abhängig vom Einzelfall):

  • Rückwärts gegen ein vorbeifahrendes Auto: meist Haftung des Ausparkenden, oft allein.
  • Beide fahren rückwärts: meist hälftige Teilung, weil beide gleich sorgfältig sein mussten.
  • Das vorbeifahrende Auto fährt zu schnell oder zu nah an den Autos vorbei: Mithaftung des Vorbeifahrenden.
  • Ausparkendes Auto stand schon: Dann trifft den Vorbeifahrenden oft die Hauptschuld.

Vor Ort

Das solltest Du nach einem Auspark-Unfall tun

Weil es um Quoten geht, sind Positionen wichtiger als der Schaden selbst:

  1. Erst fotografieren, dann bewegen. Mach Fotos der Endstellung beider Autos im Verhältnis zur Parklücke und zur Fahrbahn.
  2. Kontaktpunkte dokumentieren. Fotografiere die Beschädigungen so, dass man Höhe und Stelle am Fahrzeug erkennt.
  3. Aufzeichnungen sichern. Dashcam, Rückfahrkamera und Parksensoren können Hinweise liefern. Bewahre Daten und Aufnahmen auf.
  4. Daten und Zeugen notieren. Auch Passanten, die das Ausparken gesehen haben.
  5. Keine Schuld eingestehen. Sag nichts wie „Ich habe Sie nicht gesehen“ und unterschreibe nichts Unklares.
  6. Gutachter holen. Ein Gutachten ordnet Kontaktpunkte und Schadensbild dem Hergang zu.

Ansprüche

Was Dir zusteht, wenn Du angefahren wurdest

Wurdest Du beim Ausparken getroffen, hängt Dein Anspruch von Deiner Quote ab.

Trägst Du den kleineren Anteil, bekommst Du Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten entsprechend der Quote ersetzt. Bist Du der Ausparkende und haftest überwiegend, übernimmt in der Regel Deine eigene Kasko oder Du zahlst selbst. Ein Gutachten zahlt sich aus, weil schon wenige Prozentpunkte viel Geld bedeuten.

Häufige Fragen

Ausparken: Deine Fragen

Ich wurde beim Ausparken angefahren: Bin ich automatisch schuld?

Nein. Der Anschein spricht zwar gegen den Ausparkenden, aber stand Dein Auto schon oder fuhr der andere zu schnell oder zu nah, kann die Quote anders ausfallen. Fotos der Endstellung und ein Gutachten sind die beste Grundlage.

Wer zahlt, wenn beide rückwärts ausparken?

Meist wird hälftig geteilt. Wenn sich klar belegen lässt, dass ein Fahrzeug schon länger stand oder deutlich zu schnell fuhr, kann sich die Quote verschieben.

Gilt das auch beim vorwärts Ausparken?

Ja, auch dann muss die Gefährdung anderer ausgeschlossen sein (§ 10 StVO beim Anfahren und Einfahren auf die Straße). Beim vorwärts Ausparken sind die Sichtverhältnisse oft besser, die Pflicht ist dieselbe.

Brauche ich bei einem Auspark-Unfall ein Gutachten?

Bei einem Schaden über der Grenze eines Bagatellschadens von rund 750 Euro ja, und auch bei Streit um die Quote. Das Gutachten hält Kontaktpunkte und Schadenshöhe fest.

So helfe ich Dir

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Ich komme zu Dir und ordne Schadensbild und Kontaktpunkte dem Hergang zu. So kannst Du Deine Quote besser vertreten, auch wenn die Versicherung zunächst eine Teilschuld unterstellt. Mein Unfallgutachten ist in nur 24 Stunden fertig und für Geschädigte kostenlos. Alle Schritte nach einem Unfall im Überblick: Autounfall – was tun?

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